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RSA-Schulung ab 179,00 €* für die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

(gemäß MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97)

*zzgl. Mwst
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Jedes Unternehmen, das im öffentlichen Verkehrsraum eine Arbeitsstelle plant, errichtet oder betreibt, muss diese Arbeitsstelle regelkonform absichern.

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Absicherung gilt nicht nur auf stark befahrenden Straßen wie Autobahnen, Bundes-, Kreis- und Landstraßen und innerörtlichen Hauptstraßen, sondern auch auf weniger frequentierten Straßen z.B. in Wohngebieten oder Nebenstraßen. Hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr ein Schriftwerk mit Regeln herausgegeben – die sogenannten Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (kurz RSA).

Das fachliche Wissen rund um die RSA wird in unseren RSA-Schulungen im Rahmen von Online-Live-Schulungen (sog. Webinare) vermittelt. Die Teilnehmer erhalten im Anschluss an die RSA-Schulung ihr Teilnahme-Zertifikat, das als Qualifikationsnachweis bei anordnenden Behörden und im Rahmen von Ausschreibungen anerkannt ist.

Für wen ist die RSA-Schulung wichtig?

RSA-Schulung gemäß RSA 21 für Personen in Bauunternehmen, Garten- und Landschaftsbau, Straßenbau und Bauhöfen sowie in Behörden
Grundsätzlich richten sich die RSA Schulungen an Verantwortliche, die mit der Planung, der Errichtung, dem Betreiben und der Kontrolle betraut sind. Hierbei handelt es sich z.B. um Beteiligte bei der Planung einer Baumaßnahme, um Personen, die Beschilderungen und Absperrungen aufstellen oder Verantwortliche für die Beschaffung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial.

Diese Personen arbeiten in unterschiedlichen Branchen, Unternehmen und Behörden wie z.B. Bauunternehmen, Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen, Straßen- u. Autobahnmeistereien, Bauhöfe, Ingenieursbüros und Handwerksbetriebe.

Auch für Privatpersonen kann eine RSA-Schulung sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn sie als Bauherr, Hauseigentümer oder Veranstalter eines Straßenfestes eine Absperrung im öffentlichen Verkehrsraum einrichten müssen bzw. dafür verantwortlich sind.

RSA – von den Anfängen bis heute...

Die ursprüngliche Form der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen geht auf das Jahr 1980 zurück. Damals veröffentlichte das Bundesministerium für  Verkehr die Ursprungsfassung, die seitdem mit einigen Änderungen versehen wurde. Insbesondere die sehr spezifischen Festlegungen wie z.B. konstruktive Anforderungen an Absperrgeräte sowie Verkehrszeichen wurden in der aktualisierten Version aus dem Jahr 1995 gekürzt.

Die RSA 95 wird von der RSA 21 abgelöst und im Rahmen unserer RSA-Schulungen vermittelt (nach der offiziellen Einführung durch das Bundesministerium). Das Regelwerk konzentriert sich vornehmlich auf die verkehrsrechtlichen Vorgaben, wie die korrekte Sicherung von Arbeitsstellen auf und an Straßen vollzogen werden soll. Die technischen Details, beispielsweise wie die Absperrtafeln auszusehen haben, finden sich einerseits in den technischen Lieferbedingungen sowie in der Verwaltungsvorschrift ZTV-SA, die im Jahre 1997 veröffentlicht wurde. Grundlegend gilt die RSA überall dort, wo auch die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) gilt.

Die RSA ist in vier Abschnitte gegliedert:
Teil A ist allgemein gehalten und klärt wichtige Grundbegriffe, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien, die im Zusammenhang mit der Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum von Bedeutung sind.
Die drei folgenden Abschnitte der RSA widmen sich den speziellen Anwendungsbereichen.
Teil B der RSA zeigt auf, wie die Arbeitsstellensicherung an innerörtlichen Straßen geregelt werden muss.
Teil C konzentriert sich hingegen auf die Arbeitsstellensicherung auf Landstraßen.
Teil D zeigt auf, welche Richtlinien zu beachten sind bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Autobahnen.
Diese vier Abschnitte der RSA gelten für Arbeitsstellen sowohl von kürzerer als auch von längerer und werden in unseren RSA-Schulungen mit verschiedenen Praxisbeispielen erläutert.

RSA-Schulungen als Qualifikationsnachweis für die Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Grundlegend gilt laut Gesetzgeber: Die Arbeitsstättensicherung muss stets gewissenhaft, sorgfältig und fachlich kompetent durchgeführt werden. Hierbei steht nicht nur die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter im Fokus, sondern auch der Schutz der Verkehrsteilnehmer. Die für die Sicherheit verantwortlichen Mitarbeiter müssen dementsprechend qualifiziert sein; denn ein Schadenfall kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die nötige Kompetenz und das Wissen über die geltenden Vorschriften zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum werden in unseren RSA-Schulungen vermittelt.

Mit der Veröffentlichung des Merkblattes MVAS 99 (Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) vom Bundesministerium für Verkehr im Jahre 1999 wurde eine Anleitung mit beispielhaften Lehrplänen herausgegeben, wie diese RSA-Schulungen aufgebaut sein sollen. Das Merkblatt MVAS 99 umfasst Hinweise zu Art, Inhalt und Umfang der RSA-Schulung für die jeweilige Schulungsgruppe, also beispielsweise Mitarbeiter*Innen in Behörden, Auftraggeber und Auftragnehmer.

Ziel der RSA-Schulungen ist es, die Teilnehmer zu befähigen, eine Arbeitsstelle im öffentlichen Raum eigenständig und nach geltenden Vorschriften zu planen, die errichten und zu betreiben. Hierbei können die Teilnehmer sich auf einzelne Themenschwerpunkte wie beispielsweise die Arbeitsstellensicherung auf Autobahnen konzentrieren oder sich allumfassend schulen lassen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der RSA-Schulung erhalten die Teilnehmer ein Teilnahme-Zertifikat, welches als Nachweis über die Vermittlung der Fachkenntnisse verwendet werden kann.
Leitkegel als Symbol für die RSA-Schulung
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